Kundenzeitung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen
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Re: Kundenzeitung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen
Nun wurde auch das mit Spannung erwartete neue Bestellverfahren ab 2014 für Goldmünzen preisgegeben (prägefrisch 1/2014, Seite 2, rechts unten)!
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Re: Kundenzeitung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen
Na das wird ja immer besser. Jetzt ist mein Gold ABO also hinfällig. Warum wird das immer bescheuerter? :evil: :ire:mabrie hat geschrieben:Nun wurde auch das mit Spannung erwartete neue Bestellverfahren ab 2014 für Goldmünzen preisgegeben (prägefrisch 1/2014, Seite 2, rechts unten)!
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Re: Kundenzeitung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen
Ganz meine Meinung! :br:Doppeltaler hat geschrieben:Na das wird ja immer besser.
Mein Abonnement gleichfalls. ;-)Doppeltaler hat geschrieben:Jetzt ist mein Gold ABO also hinfällig.
Überhaupt nicht meine Meinung! :blum:Doppeltaler hat geschrieben:Warum wird das immer bescheuerter?
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Re: Kundenzeitung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen
Ist doch klar, die Vfs will den ganzen Ramsch auf einmal verkaufen, also ohne die div. Reste als 2., 3., 4. usw. Zuteilung.Doppeltaler hat geschrieben:
Na das wird ja immer besser. Jetzt ist mein Gold ABO also hinfällig. Warum wird das immer bescheuerter? :evil: :ire:
Damit macht man sich aber keine Freunde! :evil:
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Re: Kundenzeitung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen
Offen gestanden verstehe ich nicht, was es am neuen Bestellverfahren auszusetzen gibt! :pardon:
Es ist doch alles ganz einfach!
Der Preis ist bei der Bestellung bereits bekannt und jeder bestellt die Anzahl von Münzen, die er abzunehmen willens ist. Fertig! Wo ist das Problem?
Es ist doch alles ganz einfach!
Der Preis ist bei der Bestellung bereits bekannt und jeder bestellt die Anzahl von Münzen, die er abzunehmen willens ist. Fertig! Wo ist das Problem?
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Re: Kundenzeitung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen
Na ja, der Vorteil bei einem ABO ist ja gerade daß man eben nicht jedes Jahr eine neue Bestellung aufgeben muß, sondern diemabrie hat geschrieben:Offen gestanden verstehe ich nicht, was es am neuen Bestellverfahren auszusetzen gibt! :pardon:
Münze(n) automatisch geliefert bekommt.
Daß das jetzt hinfällig ist finde ich auch blöd.
:no:
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Re: Kundenzeitung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen
Das neue Bestellverfahren hat einen ganz großen Vorteil: Man kennt den Preis der Münzen schon im Vorhinein. Wenn der Goldpreis bis zur Ausgabe dann weiter steigt bekommt man die Münze trotzdem zum niedrigeren Preis, der bei der Bestellung festgesetzt wurde. Pech nur, wenn der Preis fällt. Nachteil: die Auflage wird erst nach der Bestellfrist bekannt gegeben. Damit verstärkt die VfS in meinen Augen die Spekulation mit den Goldmünzen.mabrie hat geschrieben:Offen gestanden verstehe ich nicht, was es am neuen Bestellverfahren auszusetzen gibt! :pardon:
Es ist doch alles ganz einfach!
Der Preis ist bei der Bestellung bereits bekannt und jeder bestellt die Anzahl von Münzen, die er abzunehmen willens ist. Fertig! Wo ist das Problem?
Deswegen werden viele Privatsammler sich 2014 überlegen, ob sie das Risiko eingehen wollen, eine Münze teuer zu kaufen, wenn die Vorhersagen für den Goldpreis negativ sind. Ich vermute, daß auch die Händler weniger bestellen werden. Meine Einschätzung ist daher: Die Auflage wird nochmals gesenkt. Zumindest für die 100er. Bei den 20ern bin ich mir nicht sicher, weil es sich um eine Serie handelt. Offensichtlich rechnet auch die VfS mit fallenden Goldpreisen. Bei steigenden Goldpreisen macht das System doch nur für die Käufer Sinn.
Das mit dem Abnahmezwang für Privatleute sehe ich eher skeptisch: Wie viele Mahnungen will man denn verschicken, wenn der Kunde die Ware nicht abnimmt? Bekommt man die Münzen jetzt geliefert, bevor man bezahlt hat? Was passiert, wenn man Münzen mit der Begründung zurückschickt, die Qualität sei schlecht gewesen? Oder was passiert, wenn man die Annahme verweigert?
Die usmint zeigt, wie man es auch machen kann: Die Höchst-Auflagen werden vorher gesetzlich festgelegt, die Preise können wöchentlich neu festgelegt werden. Dafür gibt es ein sogenanntes pricing grid. Da ist die Preisbildung beschrieben. Damit werden die Münzen dann einfach zu verschiedenen Preisen verkauft, wenn der Goldpreis sich ändert.
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Re: Kundenzeitung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen
Oh je, schon wieder - auf die alten Tage - umdenken müssen.
Dass das Abo entfällt, mag ja noch angehen, muss ich ja auch fast alle meine "Sammlermünzen" einzeln ordern.
Aber die frühzeitige Bestellung und Preisfestsetzung stürzt mich in ein "Dilemma": KAUFEN ODER ZUWARTEN ! ?
Da wäre mir die "achmed-sche" US Lösung schon eine große Hilfe. Denn haben möchte ich unbedingt beide "Goldies".
ursus
Dass das Abo entfällt, mag ja noch angehen, muss ich ja auch fast alle meine "Sammlermünzen" einzeln ordern.
Aber die frühzeitige Bestellung und Preisfestsetzung stürzt mich in ein "Dilemma": KAUFEN ODER ZUWARTEN ! ?
Da wäre mir die "achmed-sche" US Lösung schon eine große Hilfe. Denn haben möchte ich unbedingt beide "Goldies".
ursus
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Re: Kundenzeitung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen
Wie kann es denn sein, dass das "Widerrufsrecht" ausgehebelt wird? Ist das nicht Gesetzt und damit für alle geschäfte verbindlich? Ist die Versand und Zuteilungsstelle für Sammlermünzen überhaupt berechtigt Verbraucherschutz auszuhebeln?
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Re: Kundenzeitung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen
Meine telefonische Anfrage bei der VfS bezüglich der Zuteilung ergab folgende Nachricht:
"Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wenn Sie in dem angegebenem Zeitraum eine verbindliche Bestellung mit der betreffenden Bestellkarte oder im Internet auslösen ist Ihnen eine Goldmünze gewiss."
"Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wenn Sie in dem angegebenem Zeitraum eine verbindliche Bestellung mit der betreffenden Bestellkarte oder im Internet auslösen ist Ihnen eine Goldmünze gewiss."
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Re: Kundenzeitung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen
Nach meiner Einschätzung ist diese Klausel nicht mit den Erfordernissen nach BGB bei Fernabsatzverträgen vereinbar.collector-07 hat geschrieben:Wie kann es denn sein, dass das "Widerrufsrecht" ausgehebelt wird? Ist das nicht Gesetzt und damit für alle geschäfte verbindlich? Ist die Versand und Zuteilungsstelle für Sammlermünzen überhaupt berechtigt Verbraucherschutz auszuhebeln?
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Re: Kundenzeitung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen
Die haben doch vor ein oder zwei Jahren die Erhöhung des Prägeaufschlags damit Begründet, dass sie das Risiko eines fallenden Goldkurses absichern müssen. Jetzt wälzen sie das Risiko auf den Kunden ab, aber der Preis bleibt.
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Re: Kundenzeitung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen
[quote="BGB § 312d Abs. 4 Satz 6: "(4) :"][/quote]meilot hat geschrieben:Nach meiner Einschätzung ist diese Klausel nicht mit den Erfordernissen nach BGB bei Fernabsatzverträgen vereinbar.collector-07 hat geschrieben:Wie kann es denn sein, dass das "Widerrufsrecht" ausgehebelt wird? Ist das nicht Gesetzt und damit für alle geschäfte verbindlich? Ist die Versand und Zuteilungsstelle für Sammlermünzen überhaupt berechtigt Verbraucherschutz auszuhebeln?
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden,
6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten oder
7. zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden, sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt.
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Re: Kundenzeitung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen
Vielleicht sollte man sagen:
Alle Geschäfte, die man freiwillig eingeht, sind zunächst einmal verbindlich. Und zwar sowohl für den Anbieter als auch für den Kunden.
Eine mündliche Zusage ist ein Vertrag.
Deshalb: wenn man das vermeiden will... ALLES schriftlich machen. Wo es geht... natürlich. Und das Kleingedruckte lesen (VOR dem Unterschreiben, nicht erst danach).
In den Zeiten des Internets sollte man dieses Medium nutzen. :)
Alle Geschäfte, die man freiwillig eingeht, sind zunächst einmal verbindlich. Und zwar sowohl für den Anbieter als auch für den Kunden.
Eine mündliche Zusage ist ein Vertrag.
Deshalb: wenn man das vermeiden will... ALLES schriftlich machen. Wo es geht... natürlich. Und das Kleingedruckte lesen (VOR dem Unterschreiben, nicht erst danach).
In den Zeiten des Internets sollte man dieses Medium nutzen. :)
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Re: Kundenzeitung der Verkaufsstelle für Sammlermünzen
Meine Meinung: was haben WIR Kunden von dieser Änderung?
Wenn die VfS für sich zukünftig schon alles schön planbar im Voraus regelt - wieso denn nicht auch für die Menschen, die das System finanzieren: WIR Kunden? Warum werden WIR Kunden, die Eiche, Buche, Fichte und Kiefer bisher im Abo bestellen konnten, nun mitten in der laufenden Serie für die Kastanie und Linde zu einer aus meiner Sicht unnötigen Bestellprozess-Änderung gezwungen? Warum können WIR Künden nicht im Voraus wählen, welchen Prägebuchstaben wir für unser Geld erhalten? Können WIR Künden so etwas nicht für 50 Euro Prägeaufschlag verlangen? Was soll so ein Mist? :ire:
Wenn die VfS für sich zukünftig schon alles schön planbar im Voraus regelt - wieso denn nicht auch für die Menschen, die das System finanzieren: WIR Kunden? Warum werden WIR Kunden, die Eiche, Buche, Fichte und Kiefer bisher im Abo bestellen konnten, nun mitten in der laufenden Serie für die Kastanie und Linde zu einer aus meiner Sicht unnötigen Bestellprozess-Änderung gezwungen? Warum können WIR Künden nicht im Voraus wählen, welchen Prägebuchstaben wir für unser Geld erhalten? Können WIR Künden so etwas nicht für 50 Euro Prägeaufschlag verlangen? Was soll so ein Mist? :ire:
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