Email-Aktion: Münzsammler fordern eine Überprüfung der Ausgabepolitik einiger Länder durch die EK
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Re: Email-Aktion: Münzsammler fordern eine Überprüfung der Ausgabepolitik einiger Länder durch die EK
Also haben wir seit der Grace nur Glück gehabt?! :greeting:
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Re: Email-Aktion: Münzsammler fordern eine Überprüfung der Ausgabepolitik einiger Länder durch die EK
Tja, ein Versuch war es.
Leider vergebens.
Wie so fäufig ist alles und nichts in dieser EU geregelt.
Meines Wissens nach sind die Vereinbarungen nicht zeitlich beschränkt. Also wäre jeder Gedanke an eine Änderung Träumerei.
Es geht weiter wie bisher. Andorra und Monaco machen was sie wollen und der Sammler hat das Nachsehen.
Man fragt sich schon, welchen Sinn haben die Worte "für den Umlauf" wenn die Dinger da nie erscheinen.. :no:
Leider vergebens.
Wie so fäufig ist alles und nichts in dieser EU geregelt.
Meines Wissens nach sind die Vereinbarungen nicht zeitlich beschränkt. Also wäre jeder Gedanke an eine Änderung Träumerei.
Es geht weiter wie bisher. Andorra und Monaco machen was sie wollen und der Sammler hat das Nachsehen.
Man fragt sich schon, welchen Sinn haben die Worte "für den Umlauf" wenn die Dinger da nie erscheinen.. :no:
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Re: Email-Aktion: Münzsammler fordern eine Überprüfung der Ausgabepolitik einiger Länder durch die EK
Soeben kam per Email eine weitere Reaktion aus Brüssel auf meine Anfrage vom 31.10.2015:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail über die Ausgabe der monegassischen 2015 Euro-Gedenkmünze "800 Jahre des ersten Schlosses auf dem Felsen".
Bitte entnehmen Sie die Informationen über die Regeln der Euromünzenausgabe – einschließlich Eurogedenkmünzen – der kleinen Nicht-EU-Staaten auf unserer Webseite, auf die Sie durch den hier beigefügten Link gelangen:
http://ec.europa.eu/economy_finance/eur ... faq_de.htm
Mit freundlichen Grüßen
IRINA STOICESCU
Euro cash and legal issues
European Commission
DG Economic and financial affairs
Unit DDG2.01 Stability mechanisms, euro cash and legal issues
CHAR 11/19
B-1049 Brussels/Belgium
Tel: +32 2 296 89 15
irina.stoicescu@ec.europa.eu
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail über die Ausgabe der monegassischen 2015 Euro-Gedenkmünze "800 Jahre des ersten Schlosses auf dem Felsen".
Bitte entnehmen Sie die Informationen über die Regeln der Euromünzenausgabe – einschließlich Eurogedenkmünzen – der kleinen Nicht-EU-Staaten auf unserer Webseite, auf die Sie durch den hier beigefügten Link gelangen:
http://ec.europa.eu/economy_finance/eur ... faq_de.htm
Mit freundlichen Grüßen
IRINA STOICESCU
Euro cash and legal issues
European Commission
DG Economic and financial affairs
Unit DDG2.01 Stability mechanisms, euro cash and legal issues
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Re: Email-Aktion: Münzsammler fordern eine Überprüfung der Ausgabepolitik einiger Länder durch die EK
Hier der oben verlinkte Text:
Fragen und Antworten (FAQ)
Welche Regeln gelten für die Menge der Euromünzen – auch Gedenkmünzen – die von kleinen Nicht-EU-Ländern herausgegeben werden?
Die Vorschriften für die Ausgabe von Euromünzen durch die kleinen Nicht-EU-Länder, in denen der Euro offizielle Währung ist, werden im Rahmen bilateraler Verträge – so genannte Währungsvereinbarungen – zwischen diesen Ländern und der EURO-UNION festgelegt.
Die Währungsvereinbarungen befassen sich vor allem mit zwei Aspekten: Das kleine Nicht-EU-Land soll zunächst für ausgewogenere Wettbewerbsbedingungen in den relevanten EU-Rechtsvorschriften sorgen, die über die Währungsvereinbarung umgesetzt werden. Danach soll das kleine Nicht-EU-Land bei der Ausgabe seiner eigenen Euromünzen innerhalb der jährlich zugeteilten Obergrenze für die Münzausgabe einen ausreichend hohen Anteil an Euromünzen zum Nennwert herausgeben.
Die Währungsvereinbarungen beschränken die Menge der von den kleinen Nicht-EU-Ländern herausgegebenen Euromünzen derzeit auf einen Gesamtwert von etwa 2,7 Millionen Euro pro Jahr. Außerdem sollen die kleinen Nicht-EU-Länder in den meisten Fällen mindestens 80 % der Euro-Umlaufmünzen zum Nennwert herausgeben. Die in den Vereinbarungen beschriebene Methode für die Festlegung der jährlichen Münzmenge hat sich als effizient und angemessen erwiesen. Im Allgemeinen überschreiten die Länder die jeweiligen Mindestmengen. Ein kleines Nicht-EU-Land gibt sogar mehr als 90 % seiner Umlaufmünzen zum Nennwert heraus.
Gemäß den Währungsvereinbarungen können die kleinen Nicht-EU-Länder frei wählen, welche Stückelungen (alle, einige oder keine) der Euro-Münzen sie in Umlauf bringen. Die von den kleinen Nicht-EU-Ländern herausgegebenen Euro-Münzen müssen mindestens Umlaufqualität besitzen und auch den anderen, in der Verordnung Nr. 729/2014 festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Die Länder können die Münzen auch in höherer Qualität in Umlauf bringen, zum Beispiel Stempelglanz, „polierte Platte“ oder ähnlicher Qualität.
So können die Länder selbst bestimmen, welche Stückelungen sie in welcher Qualität herausgeben, sofern die Münzen mindestens Umlaufqualität haben.
Demzufolge können die Länder ebenfalls entscheiden, ob sie überhaupt 2-Euro-Gedenkmünzen herausgeben wollen, und sie können die Menge dieser Münzen bestimmen, sofern die Gesamtausgabe der Euro-Umlaufmünzen einschließlich der Gedenkmünzen nicht die Obergrenze für die Münzausgabe überschreitet. Die Europäische Union hat keinerlei rechtliche Befugnisse im Rahmen der Währungsvereinbarungen hinsichtlich der Festlegung einer Mindestmenge von Euro-Gedenkmünzen, die von den kleinen Nicht-EU-Ländern in Umlauf gebracht werden.
Letzte Aktualisierung: 09/12/2015
Fragen und Antworten (FAQ)
Welche Regeln gelten für die Menge der Euromünzen – auch Gedenkmünzen – die von kleinen Nicht-EU-Ländern herausgegeben werden?
Die Vorschriften für die Ausgabe von Euromünzen durch die kleinen Nicht-EU-Länder, in denen der Euro offizielle Währung ist, werden im Rahmen bilateraler Verträge – so genannte Währungsvereinbarungen – zwischen diesen Ländern und der EURO-UNION festgelegt.
Die Währungsvereinbarungen befassen sich vor allem mit zwei Aspekten: Das kleine Nicht-EU-Land soll zunächst für ausgewogenere Wettbewerbsbedingungen in den relevanten EU-Rechtsvorschriften sorgen, die über die Währungsvereinbarung umgesetzt werden. Danach soll das kleine Nicht-EU-Land bei der Ausgabe seiner eigenen Euromünzen innerhalb der jährlich zugeteilten Obergrenze für die Münzausgabe einen ausreichend hohen Anteil an Euromünzen zum Nennwert herausgeben.
Die Währungsvereinbarungen beschränken die Menge der von den kleinen Nicht-EU-Ländern herausgegebenen Euromünzen derzeit auf einen Gesamtwert von etwa 2,7 Millionen Euro pro Jahr. Außerdem sollen die kleinen Nicht-EU-Länder in den meisten Fällen mindestens 80 % der Euro-Umlaufmünzen zum Nennwert herausgeben. Die in den Vereinbarungen beschriebene Methode für die Festlegung der jährlichen Münzmenge hat sich als effizient und angemessen erwiesen. Im Allgemeinen überschreiten die Länder die jeweiligen Mindestmengen. Ein kleines Nicht-EU-Land gibt sogar mehr als 90 % seiner Umlaufmünzen zum Nennwert heraus.
Gemäß den Währungsvereinbarungen können die kleinen Nicht-EU-Länder frei wählen, welche Stückelungen (alle, einige oder keine) der Euro-Münzen sie in Umlauf bringen. Die von den kleinen Nicht-EU-Ländern herausgegebenen Euro-Münzen müssen mindestens Umlaufqualität besitzen und auch den anderen, in der Verordnung Nr. 729/2014 festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Die Länder können die Münzen auch in höherer Qualität in Umlauf bringen, zum Beispiel Stempelglanz, „polierte Platte“ oder ähnlicher Qualität.
So können die Länder selbst bestimmen, welche Stückelungen sie in welcher Qualität herausgeben, sofern die Münzen mindestens Umlaufqualität haben.
Demzufolge können die Länder ebenfalls entscheiden, ob sie überhaupt 2-Euro-Gedenkmünzen herausgeben wollen, und sie können die Menge dieser Münzen bestimmen, sofern die Gesamtausgabe der Euro-Umlaufmünzen einschließlich der Gedenkmünzen nicht die Obergrenze für die Münzausgabe überschreitet. Die Europäische Union hat keinerlei rechtliche Befugnisse im Rahmen der Währungsvereinbarungen hinsichtlich der Festlegung einer Mindestmenge von Euro-Gedenkmünzen, die von den kleinen Nicht-EU-Ländern in Umlauf gebracht werden.
Letzte Aktualisierung: 09/12/2015
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Re: Email-Aktion: Münzsammler fordern eine Überprüfung der Ausgabepolitik einiger Länder durch die EK
Na dann ist doch alles paletti. Und Monaco wird sogar noch lobend erwähnt.
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Re: Email-Aktion: Münzsammler fordern eine Überprüfung der Ausgabepolitik einiger Länder durch die EK
Welche Ausgabequalität kommt denn noch unter Umlaufqualität?
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Re: Email-Aktion: Münzsammler fordern eine Überprüfung der Ausgabepolitik einiger Länder durch die EK
Na Medünzen z.B. :DLars hat geschrieben:Welche Ausgabequalität kommt denn noch unter Umlaufqualität?
egal welche Qualität die haben - die sind immer untendurch ....
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Re: Email-Aktion: Münzsammler fordern eine Überprüfung der Ausgabepolitik einiger Länder durch die EK
Habt Ihr was anderes erwartet? :blum:bingo hat geschrieben:Na dann ist doch alles paletti. Und Monaco wird sogar noch lobend erwähnt.
Es fehlt nur noch die Auszeichhnung für den "besonderen Sammlerservice"
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Re: Email-Aktion: Münzsammler fordern eine Überprüfung der Ausgabepolitik einiger Länder durch die EK
Von den 2,7 Millionen Gesamtvolumen hat Monaco dieses Jahr mit den beiden 2ern und dem Gold bereits 2.683.464 Euro ausgegeben.
Blieben also theoretisch noch 8.268 Stück für die Rollenware... :crazy:
Blieben also theoretisch noch 8.268 Stück für die Rollenware... :crazy:
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