Wissenswertes ....
Verfasst: 28. Mai 2008 09:12
Quelle : Wikipedia
Rechtsgrundlage und Umfang der Prägerechte [Bearbeiten]Obwohl die Vatikanstadt kein Mitglied der Europäischen Union ist, wurde in einer bilateralen Währungsvereinbarung [1] festgelegt, dass die Vatikanstadt eine bestimmte Anzahl von Münzen prägen darf, die dem italienischen Prägekontingent hinzugerechnet werden. Ähnliche Vereinbarungen wurden auch mit zwei anderen europäischen Kleinstaaten (San Marino und Monaco) geschlossen. Diese Währungsvereinbarungen wurden als notwendig erachtet, da sich diese Staaten vor der Euroeinführung in einer Währungsunion mit Italien beziehungsweise Frankreich befanden.
Die vatikanischen Euromünzen – der Vatikan durfte ursprünglich jährlich Münzen im Wert von 670.000 Euro prägen, seit 2004 sind es eine Million Euro – haben die kleinste Ausgabeauflage aller Euromünzen und sind daher Sammlerobjekte. Die bisherigen Auflagen waren schon vor der offiziellen Ausgabe ausverkauft und gelangten daher nie in den normalen Geldumlauf, sind aber offizielles Zahlungsmittel.
Höhere Auflagen sind nur erlaubt in einem so genannten „Heiligen Jahr“ (das nächste ist 2025), bei besonderen Jubiläen, z. B. Dienstjubiläum des Papstes (2003 – 25 Jahre Pontifikat von Johannes Paul II.), oder beim Tod des Papstes (2. April 2005 – Tod von Johannes Paul II.). Dann wird dem Vatikan gestattet zusätzliche Münzen im Wert von 250.000 Euro (bzw. seit 2004 300.000 Euro) zu prägen.