Hallo.
Dies ist jetzt kein "Schnäppchen auf dem Münzmarkt". Allerdings gibt es ja bei EBAY hin und wieder mal ein paar Angebote, die dann in Sphären geboten werden, die den Verdacht doch nahe legen, dass da gezielte Manipulation im Raume steht.
Auf der Seite http://www.tagesschau.de habe ich gestern einen Artikel gefunden, der genau darauf eingeht.
Es geht sich um Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.
http://www.tagesschau.de/inland/bgh-eba ... r-101.html
Vielleicht interessiert es ja jemanden.
EBAY und Rechtsprechung
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Re: EBAY und Rechtsprechung
dann soll kein Händler mehr Artikel anbieten, weder mit offizieller noch mit privater Profilen. jedoch wuerde von ebay verlangen dass die bieter nicht heimlich sondern mit Ihren name bei Anbieten gezeigt werden. enay wird nicht machen weil viele privat Profilen ausgeschaltet werden und viel umsatz verloren geht
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Re: EBAY und Rechtsprechung
Es geht sich nicht um "anbieten", sondern das "mitbieten".
Der Händler darf nicht selbst bei der Auktion mitbieten.
Deshalb muss der Händler die 16000 EUR an den Bieter bezahlen - weil der das Auto für 1,50 EUR gekauft hat.
Der Händler darf nicht selbst bei der Auktion mitbieten.
Deshalb muss der Händler die 16000 EUR an den Bieter bezahlen - weil der das Auto für 1,50 EUR gekauft hat.
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Re: EBAY und Rechtsprechung
Mit seine eigene Profil kann man nicht mitbieten, muss man durch eine zweiten machen, deshalb anbieten.
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