numisfreund hat geschrieben:Auch im französischen und niederländischen Text findet sich an besagter Stelle das Wörtchen "nur".
In der slowenischen Version der Verordnung ist es ebenfalls so (
le [slowenisch] =
nur [deutsch]).
numisfreund hat geschrieben:Unter diesem Aspekt könnte man den Text also so interpretieren, dass zwei Ausgaben immer zulässig sind und weitere Ausgaben nach a) und b) zusätzlich möglich sind.
Man könnte den Text so interpretieren, aber ich bin überzeugt, dass es so nicht verstanden werden soll, denn dann hätte man es viel einfacher formulieren können, z. B.:
Jeder Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, darf pro Jahr zwei Gedenkmünzen ausgeben und zusätzlich weitere, wenn a) oder b) zutrifft.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Euro-Raum plötzlich mit 2-Euro-Gedenkmünzen "überschwemmt" werden soll. Der dann erheblich erschwerte Überblick würde fast zwangsläufig zum Inverkehrbringen von gefälschten Gedenkmünzen einladen.
Es gelingt schon heute oftmals nicht, neue Gedenkmünzen vor der Ausgabe rechtzeitig im EU-Amtsblatt anzukündigen. :pardon: